Die Kleidung Ihres Kindes sollte an den Aufenthalt im Freien angemessen sein. Bitte geben Sie Ihrem Kind zu Beginn der Freizeit folgendes mit:
Aufgrund unserer Erfahrungen bitten wir Sie, bei bekannten Verhaltensauffälligkeiten, Allergien, Krankheiten oder Behinderungen Ihres Kindes, die sich auf den Verlauf der Freizeit auswirken könnten, oder eine besondere Beachtung erfordern, die Waldheimleitung zu informieren. Manche Betreuung lässt sich gut organisieren, wenn wir vorher davon wissen und uns mit Ihnen besprechen können.
Obwohl wir großes Verständnis für die Kinder haben, müssen wir den Erziehungsberechtigten grob fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden in Rechnung stellen. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
Kinder, die sich nicht in unsere Waldheimgemeinschaft einfügen, können nicht im Waldheim bleiben. Die Freizeitleitung hat das Recht, Kinder bei groben oder wiederholten Verstößen gegenüber Betreuern, anderen Kindern oder der Einrichtung von der weiteren Freizeit auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung des Elternbeitrages.
a. Die Maßnahme darf aufgrund behördlicher Bestimmungen (z.B. gemäß Verordnung wegen gestiegener Inzidenz) nicht stattfinden.
b. Die Maßnahme darf aufgrund behördlicher Bestimmungen (z.B. gemäß Verordnung wegen gestiegener Inzidenz) nur mit weniger Teilnehmenden stattfinden.
c. Die Maßnahme ist aufgrund zu geringer Teilnehmendenzahlen (z.B. gemäß Verordnung aufgrund der Inzidenzwerte) organisatorisch oder finanziell für den Träger nicht zumutbar.
d. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Waldheimes, die aktuelle Verordnung des Sozialministeriums und die Verordnung über die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit.