Infos über Freizeit

Hinweise zum Aufenthalt in der Freizeit

Die Kleidung Ihres Kindes sollte an den Aufenthalt im Freien angemessen sein. Bitte geben Sie Ihrem Kind zu Beginn der Freizeit folgendes mit:

  • Bequeme Kleidung und ISO-Matte oder Decke für die Mittagsruhe, Gummistiefel, Regenbekleidung, einen kompletten Satz frische Kleidung, einschließlich Unterwäsche zum Wechseln (wegen Erkältungsgefahr nach einem plötzlichen Regen). Als Verpackung empfehlen wir eine Plastiktüte. Diese Utensilien bleiben während der Freizeit im jeweiligen Gruppenraum Ihres Kindes. Wenn die Wechselkleidung benötigt wurde, wird diese den Kindern Abends mit nach Hause gegeben und wir bitten Sie, Ihrem Kind neue Wechselkleidung am nächsten Tag mitzugeben.
  • Die Kleidungsstücke und sonstigen Gegenstände sollten mit dem Namen des Kindes sichtbar gekennzeichnet sein. Für verlorengegangene Sachen können wir keine Haftung übernehmen. Liegengebliebene Fundsachen können nur während der Freizeiten im Waldheim abgeholt werden. Nicht abgeholte Sachen werden anschließend einer sinnvollen Verwertung zugeführt.
  • Im Waldheim unerwünscht sind:
    • Smartphone und Spielekonsole
    • Taschenmesser

Aufgrund unserer Erfahrungen bitten wir Sie, bei bekannten Verhaltensauffälligkeiten, Allergien, Krankheiten oder Behinderungen Ihres Kindes, die sich auf den Verlauf der Freizeit auswirken könnten, oder eine besondere Beachtung erfordern, die Waldheimleitung zu informieren. Manche Betreuung lässt sich gut organisieren, wenn wir vorher davon wissen und uns mit Ihnen besprechen können.

Obwohl wir großes Verständnis für die Kinder haben, müssen wir den Erziehungsberechtigten grob fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden in Rechnung stellen. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.

Kinder, die sich nicht in unsere Waldheimgemeinschaft einfügen, können nicht im Waldheim bleiben. Die Freizeitleitung hat das Recht, Kinder bei groben oder wiederholten Verstößen gegenüber Betreuern, anderen Kindern oder der Einrichtung von der weiteren Freizeit auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung des Elternbeitrages.